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Haftung

Wer haftet, wenn Ihr Chatbot etwas Falsches sagt?

Seit Mai 2026 gibt es dazu ein Urteil. Die kurze Antwort: Sie — es sei denn, Ihr Assistent verweigert die Antwort, wenn er sich nicht sicher ist. Genau so haben wir unseren gebaut.

12.05.2026Urteil OLG Hamm
4 UKl 3/25Aktenzeichen
Revisionzum BGH zugelassen

Das Urteil in drei Sätzen.

Das Oberlandesgericht Hamm hat am 12. Mai 2026 entschieden, dass ein Unternehmen für irreführende Aussagen seines KI-Chatbots einzustehen hat. Im Fall ging es um einen Anbieter von Schönheitsbehandlungen, dessen Chatbot Ärzte als Fachärzte bezeichnete, die diese Qualifikation nicht besaßen — zwei der genannten Bezeichnungen gibt es als Facharzttitel gar nicht.

Die tragende Begründung ist für jeden Betreiber interessanter als der Einzelfall: Der Chatbot ist kein eigenständiger Dritter, sondern ein Werkzeug des Unternehmens. Seine Ausgaben werden dem Betreiber zugerechnet — unabhängig davon, ob die KI sich etwas ausgedacht oder korrekte Eingangsdaten falsch verarbeitet hat.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig; die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Ob es Bestand hat, ist offen — die Richtung ist es weniger.

Diese Seite gibt den Stand eines Gerichtsverfahrens wieder und beschreibt, wie unser Produkt gebaut ist. Sie ist keine Rechtsberatung. Ob und wie das Urteil auf Ihren Fall zutrifft, klären Sie bitte mit Ihrem Anwalt.
Der verbreitete Irrtum

Ein Hinweistext ist keine Absicherung.

Die häufigste Reaktion auf das Urteil ist ein Satz im Chatfenster: „Diese Antworten werden von einer KI erzeugt und können Fehler enthalten." Das ist richtig und gehört dorthin — als Schutz taugt es nicht.

Der Hinweis

ändert nichts daran, dass die Auskunft im Namen Ihres Unternehmens erteilt wurde. Das Gericht hat den Disclaimer ausdrücklich nicht genügen lassen.

Die Datenqualität

hilft nur zur Hälfte. Auch mit korrekt gepflegten Unterlagen kann ein Sprachmodell eine Antwort formulieren, die so nirgends steht.

Die Nachkontrolle

kommt zu spät. Wer erst im Protokoll sieht, was gesagt wurde, hat die Falschauskunft bereits erteilt.

Die technische Antwort

Ohne Beleg keine Antwort.

Der Ansatz ist unspektakulär und wirksam: Wir lassen das Sprachmodell erst gar nicht sprechen, wenn es nichts zu belegen gibt.

So läuft eine Frage bei uns durch.

Zuerst wird in Ihren freigegebenen Unterlagen gesucht. Liegt kein ausreichend passender Treffer vor, wird das Sprachmodell nicht aufgerufen. Es bekommt die Frage nie zu sehen und kann folglich auch nichts dazu formulieren.

Der Besucher erhält dann die Auskunft, dass die Antwort nicht vorliegt, samt Verweis auf Ihren Kontaktweg. Die Frage landet in Ihrem Postfach — aus der Lücke wird eine Aufgabe statt einer Falschauskunft.

Und wenn der Beleg da ist, aber falsch verstanden wird?

Das ist die zweite Fehlerquelle, und sie lässt sich nicht wegprogrammieren — wohl aber überprüfbar machen. Jede Antwort trägt deshalb ihre Quelle. Sie sehen zu jeder Auskunft, aus welchem Dokument sie stammt, und können sie in Sekunden gegenlesen.

Dazu kommt: Neues Wissen geht erst live, wenn Sie es freigegeben haben. Und der Hinweis nach EU AI Act ist eingebaut, nicht nachgerüstet — Ihre Besucher bestätigen ihn, bevor sie die erste Frage stellen.

Was das nicht löst.

Ein Assistent, der ausschließlich aus Ihren Unterlagen antwortet, gibt eine veraltete Unterlage weiterhin veraltet wieder. Steht in Ihrem Merkblatt eine Gebühr von 2023, nennt er die Gebühr von 2023 — korrekt zitiert und trotzdem falsch.

Und selbst bei aktuellen Unterlagen bleibt ein Rest: Ein Sprachmodell kann eine vorhandene Passage verkürzt oder schief wiedergeben. Ausschließen lässt sich das nicht — nachprüfen schon, denn jede Antwort nennt ihre Quelle. Wer eine Auskunft im Zweifel gegenliest, sieht in Sekunden, ob sie trägt.

Die Verantwortung für den Inhalt bleibt deshalb bei Ihnen. Was die Technik abnimmt, ist die häufigste Fehlerquelle: die frei erfundene Antwort. Was sie nicht abnimmt, ist die Pflege Ihrer Unterlagen.

Dabei hilft immerhin das Postfach mit den unbeantworteten Fragen: Es zeigt Woche für Woche, wo Ihre Unterlagen Lücken haben — geschrieben von den Menschen, die tatsächlich fragen.

Kurz beantwortet

Die häufigsten Fragen zum Urteil.

Wer haftet, wenn ein Chatbot einem Kunden etwas Falsches sagt?

Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 12. Mai 2026 das Unternehmen, das den Chatbot einsetzt.

Das Gericht sah den Chatbot nicht als eigenständigen Dritten, sondern als Werkzeug des Unternehmens — seine Aussagen werden dem Betreiber zugerechnet, auch wenn die KI sie sich ausgedacht hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.

Schützt ein Hinweis wie „KI kann Fehler machen"?

Nach der Entscheidung des OLG Hamm nicht.

Ein Haftungsausschluss ändert nichts daran, dass die Auskunft im Namen des Unternehmens erteilt wurde. Wer sich darauf verlässt, verlässt sich auf wenig.

Worum ging es in dem Fall konkret?

Um falsche Angaben zu Facharztqualifikationen bei einem Anbieter von Schönheitsbehandlungen.

Der Chatbot hatte Ärzte als „Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie" bezeichnet, obwohl diese Qualifikation nicht vorlag. Zwei der genannten Bezeichnungen existieren als Facharzttitel überhaupt nicht.

Wie verhindert man technisch, dass ein Chatbot etwas erfindet?

Indem das Sprachmodell gar nicht erst gefragt wird, wenn es keinen Beleg gibt.

Unser Assistent durchsucht zuerst Ihre freigegebenen Unterlagen. Findet er dort nichts Passendes, wird das Sprachmodell nicht aufgerufen — es gibt dann nichts zu formulieren und nichts zu erfinden. Der Besucher bekommt stattdessen die Auskunft, dass die Antwort nicht vorliegt, samt Verweis auf Ihren Kontaktweg.

Wie oft sagt er „das weiß ich nicht"?

Am Anfang öfter als später.

Jede unbeantwortete Frage landet in Ihrem Postfach und zeigt genau, welche Unterlage noch fehlt. Wenn Sie den Assistenten von uns betreuen lassen, werten wir dieses Postfach für Sie aus und schließen die Lücken, bis die allermeisten Fragen abgedeckt sind. Ein „weiß ich nicht" ist damit kein Ausfall, sondern der Hinweis auf die nächste Lücke.

Muss ein Chatbot als KI gekennzeichnet werden?

Ja. Der EU AI Act verlangt, dass Menschen erkennen können, dass sie mit einer KI sprechen.

Bei uns bestätigen Besucher diesen Hinweis, bevor sie die erste Frage stellen. Den Wortlaut können Sie an Ihre Sprache anpassen.

Quelle: Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 12.05.2026, Az. 4 UKl 3/25 — nicht rechtskräftig, Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Sehen Sie ihn sich an, bevor Sie ihm etwas anvertrauen.

14 Tage mit Ihren eigenen Unterlagen. Danach wissen Sie, wie er antwortet — und was er zugibt, nicht zu wissen.